Eine starke Ortsbürgergemeinde für die neue Kantonshauptstadt

Region Aarau, 22. Oktober 2019 – Die Projektsteuerung legt die Organisation der Ortsbürgergemeinde fest. Der Beschluss erfolgt nach Anhörung der Resonanzgruppe, der Gemeinderäte sowie der Kommissionen der Ortbürgergemeinden und weiterer beteiligten Gemeinden. 

Die Organisation der Ortsbürgergemeinde ist stark von der kantonalen Gesetzgebung geprägt. Diese schränkt die Möglichkeiten für die Ausgestaltung der Gremien spürbar ein. In diesem engen Rahmen hat die Fachgruppe Institutionen und Identität die Eckwerte der zukünftigen Organisation festgelegt. Neben der gemeinsamen Ortsbürgergemeindeversammlung und dem Stadtrat sind die Finanzkommission und die Ortbürgerkommission die wichtigsten Gremien. In der ersten Legislatur sollen die bisherigen Ortbürgergemeinden mit mindestens je einem Sitz in diesen Kommissionen vertreten sein. Die von der Ortsbürgergemeindeversammlung gewählte Finanzkommission nimmt die gesetzlichen Aufgaben wahr und nimmt zu den Traktanden der Gemeindeversammlungen Stellung. Die vom Stadtrat gewählte Ortsbürgerkommission ist hauptsächlich für die Prüfung der Beiträge an die Öffentlichkeit zuständig. Der Stadtrat kann weitere beratende Kommissionen einsetzen.

Neben dem Kommissionswesen ist die Forstwirtschaft ein weiterer wichtiger Bereich der Ortsbürgergemeinden. Heute wird der Wald in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden durch vier Forstbetriebe bewirtschaftet. Diese Organisation soll zu Beginn des Zusammenschlusses beibehalten werden und anschliessend gemeinsam zu einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Gemeindeanstalt zusammengeführt werden. Diese Organisationsform wurde vom Kanton 2019 neu eingeführt und entspricht den besonderen Bedürfnissen für die Organisation der Forstbetriebe.

Die heutigen Ortsbürgergemeinden unterscheiden sich sowohl in ihrer Grösse als auch bei ihren finanziellen Möglichkeiten. So umfassen die Ortsbürgergemeinden Densbüren, Oberentfelden, Suhr und Unterentfelden je knapp 100 bis 300 Stimmberichtigte. Die Ortsbürgergemeinde Aarau umfasst knapp 1800 Stimmberechtigte. Die Anzahl Stimmberechtige ist in allen Gemeinden abnehmend. Die jährlichen Beiträge an die Öffentlichkeit variieren zwischen 800’000 (Ortsbürger Aarau) und weniger als 100 Franken (Ortsbürger Oberentfelden).

Rückmeldungen aus der Resonanzgruppe und den Kommissionen der Ortsbürgergemeinden

Sowohl die Resonanzgruppe als auch die Gemeinderäte und der Stadtrat Aarau begrüssen die vorgeschlagene Organisation. Die Resonanzgruppe erachtet es als wichtig, den Beitrag der Ortsbürgergemeinden zur Kultur, zur Gesellschaft und zur Identifikation sowie zu den Traditionen in der Gemeinde zu erhalten und zu stärken.

Die anwesenden Mitglieder der Ortsbürgerkommissionen, der Ortsbürgerfinanzkommissionen und der Forstbetriebskommissionen erkennen, dass die vorliegende Organisation den Gestaltungsspielraum ausschöpft, der aufgrund der einschränkenden kantonalen Bestimmungen vorhanden ist. Die Vorteile des Zusammenschlusses werden für die Ortsbürgergemeinden als gering eingeschätzt. Die Zusammenführung der Ortsbürgergemeinden ist jedoch wesentlich besser als die weitere gesetzlich mögliche Option: die Integration der Ortsbürgergemeinde in die Einwohnergemeinde.

Einschätzung der Projektsteuerung

Die Projektsteuerung ist der Ansicht, dass der Zusammenschluss der Ortbürgergemeinde zu ihrer Stärkung beitragen kann. Die Zusammenführung der Forstbetriebe kann zu einer besseren Wirtschaftlichkeit beitragen.

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