1.3 Eine starke und engagierte Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürgergemeinden werden von Gesetzes wegen beim Zusammenschluss der Einwohnergemeinden vereint. Alternativ dazu könnten sie in die Einwohnergemeinde integriert werden. Diese Option wurde nicht weiterverfolgt. Mit dem Zusammenschluss entsteht eine engagierte Ortsbürgergemeinde mit über 2’500 Stimmberechtigten. Sie leistet einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der Traditionen und engagiert sich gesellschaftlich und kulturell.
Gemeindeversammlung, Stadtrat
und Kommissionen als Behörden
der Ortsbürgergemeinde
Die Behörden der Ortsbürgergemeinden
sind durch die kantonale Gesetzgebung
geregelt. Der geringe Gestaltungspielraum
wird mit der vorliegenden Behördenorganisation
ausgeschöpft. Die Ortsbürgergemeindeversammlung
ist die
wichtigste politische Institution und ein
gesellschaftlicher Anlass. Der Stadtrat
führt die Ortsbürgergemeinde. Die Ortsbürger-
Finanzkommission und die Ortsbürgerkommission
sind zwei zentrale
Kommissionen der Ortsbürgergemeinde.
Die Ortsbürger-Finanzkommission wird
von der Gemeindeversammlung gewählt,
prüft das Budget und die Rechnung der
Ortsbürgergemeinde und nimmt zu den
Traktanden der Gemeindeversammlung
Stellung. Die Ortsbürgerkommission berät
vor allem über die Vergabe von Beiträgen
an die Öffentlichkeit. Die zwei Kommissionen
setzen sich in der ersten Legislatur
aus mindestens je einer/einem Vertreter/-
in der vorgängigen Ortsbürgergemeinden
zusammen. Dies fördert das Zusammenwachsen
der Institutionen. Der Stadtrat
kann weitere Kommissionen (z. B. Liegenschaftsstrategiekommission)
einsetzen.
Vielfältiges öffentliches
Engagement
Die Ortsbürgergemeinden leisten einen
wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Dazu
gehören die Bereitstellung von Land für öffentliche
Anlagen, wie Sport- und Schulanlagen,
sowie das Bewirtschaften und
Pflegen des Waldes als wichtiger Naherholungsraum
und als Naturschutzgebiet.
Die fünf Ortsbürgergemeinden sprechen
jährlich über 800’000 Franken zugunsten
kultureller (z. B. Museumsverein Suhr
und Forum Schlossplatz Aarau) und
gesellschaftlicher
Angebote (z. B. Gemeinschaftszentrum
Telli und Altersausflug). Die Mittel werden aufgrund von gemeinsam
erarbeiteten Richtlinien vergeben.
Die gesprochenen Beiträge an die Institutionen
bleiben zu Beginn unverändert.
Waldwirtschaft als gemeinsame
Basis
Während sich die fünf Ortsbürgergemeinden
hinsichtlich ihrer Grösse und den
Möglichkeiten beim öffentlichen Engagement
teilweise deutlich unterscheiden,
bildet die Bewirtschaftung des Waldes
eine identitätsstiftende Gemeinsamkeit.
Die aktuellen vier Forstbetriebe bewirtschaften
den Wald weiterhin. Die Bewirtschaftung
soll anschliessend schrittweise
und unter Einbezug der heutigen Partner
in einer «selbständigen öffentlich-rechtlichen
Gemeindeanstalt» mit mehreren
Werkhöfen organisiert werden.