Kurzbericht

Leitgedanke 2 – politisches System

2.1 Demokratisch breit abgestützter Einwohnerrat

Die neue Hauptstadt verfügt über ein Parlament, den Einwohnerrat, mit 50 Sitzen. Für alle Gemeinden, ausser der Stadt Aarau, kommt dies einer Ablösung der Gemeindeversammlung durch ein Parlament gleich. Vier Wahlkreise zur Wahl des Einwohnerrats garantieren die Mitbestimmung der Stadtteile und die eindeutige geografische Repräsentation. Sie fördern die Akzeptanz des politischen Systems.

Einwohnerrat stärkt die Gewaltenteilung
Die meisten Schweizer Städte mit mehr als 20’000 Einwohner/-innen verfügen über ein Parlament. Das Einführen einer zusätzlichen Entscheidungsinstanz ist ab dieser Grösse sinnvoll, obwohl dadurch der direkte Austausch zwischen Bürger/- innen und Behörden sowie die pragmatische und wenig parteipolitisch geprägteEntscheidungsfindung verloren gehen. Parlamente sind in der Regel repräsentativer zusammengesetzt und führen zu einer Stärkung des Prinzips der Gewaltenteilung. Der Einwohnerrat kann seine Kontrollfunktion gegenüber dem Stadtrat stärker wahrnehmen als die Gemeindeversammlung. Bürgermotionen ermöglichen einem/einer einzelnen Bürger/-in, ein Thema im Einwohnerrat einzubringen und die Ausarbeitung einer Botschaft anzuregen.

Der Einwohnerrat kann gemäss kantonalem Gesetz zwischen 30 und 80 Sitzeumfassen. 50 Sitze ermöglichen ein Gleichgewicht zwischen dem Aufwand für die Parteien, den Rekrutierungsschwierigkeiten und der Fluktuation im Einwohnerrat sowie der angemessenen Vertretung der Stimmberechtigten.

Ausgeglichene Wahlkreise stellen Mitbestimmung sicher
Die Wahl des Einwohnerrates findet in vier vergleichbar grossen Wahlkreisen statt:

  • Nord mit den Stadtteilen Densbüren, Aare Nord, Telli und Rohr
  • Zentrum mit den Stadtteilen Zentrum und Aarau Süd
  • West mit den Stadtteilen Unterentfelden und Oberentfelden
  • Ost mit den Stadtteilen Suhr Feld, Suhr Dorf und Suhr Süd

Die Anzahl Sitze pro Wahlkreis ist von der Anzahl Einwohner/-innen abhängig. Gemäss den Bevölkerungszahlen von Ende 2018 verfügen die Wahlkreise Nord, Zentrum und Ost über je 12 Sitze und der Wahlkreis West über 14 Sitze.

Die gleichmässige Verteilung der Sitze über die Wahlkreise ermöglicht eine eindeutige und garantierte Vertretung im Einwohnerrat sowie einen direkten Bezug zwischen den gewählten Einwohnerrätinnen und Einwohnerräten und den Stimmberechtigen im jeweiligen Wahlkreis. Demgegenüber bringen Wahlkreise etwas höhereHürden für kleinere Parteien.

Die Wahl erfolgt nach den gleichen Bestimmungen wie die Wahl des Grossen Rates. Die Wahlkreiseinteilung erfüllt wichtige demokratische Anforderungen. Dazu gehören insbesondere das gleiche Gewicht jeder Stimme und das Einhalten der Wahlkreisgrösse nach Bundesgerichtsurteil (mind. 9 Sitze pro Wahlkreis).

Was passiert, wenn nicht alle Gemeinden zustimmen?

Umsetzung

Umsetzung
Die Anzahl Einwohnerratssitze, 50, ist unabhängig von den Gemeinden, die sich am Zusammenschluss beteiligen. Ständige Wahlkreise werden eingeführt, sofern sich die Gemeinden Suhr und/oder Oberentfelden beteiligen. Findet der Zusammenschluss nur zwischen Aarau, Densbüren und/oder Unterentfelden statt, werden temporäre Wahlkreise für die ersten zwei Legislaturen eingeführt. Diese entsprechen den heutigen Gemeinden.

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