Kurzbericht
Leitgedanke 2 – politisches System
2.1 Demokratisch breit abgestützter
Einwohnerrat
Die neue Hauptstadt verfügt über ein Parlament,
den Einwohnerrat, mit 50 Sitzen.
Für alle Gemeinden, ausser der Stadt Aarau,
kommt dies einer Ablösung der Gemeindeversammlung
durch ein Parlament gleich.
Vier Wahlkreise zur Wahl des Einwohnerrats
garantieren die Mitbestimmung der Stadtteile
und die eindeutige geografische Repräsentation.
Sie fördern die Akzeptanz des
politischen Systems.
Einwohnerrat stärkt die
Gewaltenteilung
Die meisten Schweizer Städte mit mehr
als 20’000 Einwohner/-innen verfügen
über ein Parlament. Das Einführen einer
zusätzlichen Entscheidungsinstanz ist ab
dieser Grösse sinnvoll, obwohl dadurch
der direkte Austausch zwischen Bürger/-
innen und Behörden sowie die pragmatische
und wenig parteipolitisch geprägteEntscheidungsfindung
verloren gehen.
Parlamente sind in der Regel repräsentativer
zusammengesetzt und führen zu
einer Stärkung des Prinzips der Gewaltenteilung.
Der Einwohnerrat kann seine
Kontrollfunktion gegenüber dem Stadtrat
stärker wahrnehmen als die Gemeindeversammlung.
Bürgermotionen ermöglichen
einem/einer einzelnen Bürger/-in,
ein Thema im Einwohnerrat einzubringen
und die Ausarbeitung einer Botschaft anzuregen.
Der Einwohnerrat kann gemäss kantonalem
Gesetz zwischen 30 und 80 Sitzeumfassen.
50 Sitze ermöglichen ein
Gleichgewicht zwischen dem Aufwand für
die Parteien, den Rekrutierungsschwierigkeiten
und der Fluktuation im Einwohnerrat
sowie der angemessenen Vertretung
der Stimmberechtigten.
Ausgeglichene Wahlkreise stellen
Mitbestimmung sicher
Die Wahl des Einwohnerrates findet
in vier vergleichbar grossen Wahlkreisen
statt:
- Nord mit den Stadtteilen Densbüren,
Aare Nord, Telli und Rohr
- Zentrum mit den Stadtteilen
Zentrum und Aarau Süd
- West mit den Stadtteilen Unterentfelden
und Oberentfelden
- Ost mit den Stadtteilen Suhr Feld,
Suhr Dorf und Suhr Süd
Die Anzahl Sitze pro Wahlkreis ist von
der Anzahl Einwohner/-innen abhängig.
Gemäss den Bevölkerungszahlen von
Ende 2018 verfügen die Wahlkreise Nord,
Zentrum und Ost über je 12 Sitze und der
Wahlkreis West über 14 Sitze.
Die gleichmässige Verteilung der Sitze
über die Wahlkreise ermöglicht eine eindeutige
und garantierte Vertretung im
Einwohnerrat
sowie einen direkten Bezug
zwischen den gewählten Einwohnerrätinnen
und Einwohnerräten und den Stimmberechtigen
im jeweiligen Wahlkreis. Demgegenüber
bringen Wahlkreise etwas höhereHürden
für kleinere Parteien.
Die Wahl erfolgt nach den gleichen
Bestimmungen wie die Wahl des Grossen
Rates.
Die Wahlkreiseinteilung erfüllt
wichtige demokratische Anforderungen.
Dazu gehören insbesondere das gleiche
Gewicht jeder Stimme und das Einhalten
der Wahlkreisgrösse nach Bundesgerichtsurteil
(mind. 9 Sitze pro Wahlkreis).
Was passiert, wenn nicht alle Gemeinden zustimmen?
Umsetzung
Die Anzahl Einwohnerratssitze, 50,
ist unabhängig von den Gemeinden,
die sich am Zusammenschluss
beteiligen. Ständige Wahlkreise
werden eingeführt, sofern sich die
Gemeinden Suhr und/oder Oberentfelden
beteiligen. Findet der Zusammenschluss
nur zwischen Aarau,
Densbüren und/oder Unterentfelden
statt, werden temporäre Wahlkreise
für die ersten zwei Legislaturen
eingeführt. Diese entsprechen
den heutigen Gemeinden.