Kurzbericht

Leitgedanke 3 – Dienstleistungen und Finanzen

3.1 Verwaltung als kundenfreundliche Dienstleisterin für Stadt und Region

Die Verwaltung erbringt wichtige öffentliche Dienstleistungen für Bevölkerung und Wirtschaft. Die Zusammenarbeit in der Region wird vereinfacht und gestärkt.

Departemente als Kompetenzzentren
Die Verwaltung umfasst die fünf Departemente und die Stadtkanzlei. Sie nutzt die stadteigenen Liegenschaften und verteilt sich auf sieben dezentrale Standorte in Aarau, Oberentfelden, Suhr und Unterentfelden. Jedes Departement konzentriert sich auf ein bis zwei Standorte und bildet ein Kompetenzzentrum im jeweiligen Fachbereich. Die Betriebsstandorte in allen fünf Gemeinden (z. B. Schwimmbäder, Bibliotheken, Werkhöfe) werden, mit teilweise angepassten Betriebskonzepten, weiterbetrieben.

Die Feuerwehr und die Abteilung Unterhalt öffentlicher Raum nutzen das Gemeindehaus in Densbüren weiterhin als Betriebsstandort. Die Büroräumlichkeiten und der Saal stehen für Sitzungen, Trauungen und Informationsanlässe zur Verfügung und können auch von der Stadtteilkommission genutzt werden.

Dezentrale und kundenfreundliche Ansprechsmöglichkeiten
In den heutigen Gemeindehäusern Oberentfelden, Suhr und Unterentfelden sowie im Rathaus Aarau werden weiterhin Schalter als Anlaufstelle für die Einwohner/- innen betrieben. Diese dezentralen Kundendienste verkaufen Gebührenmarken, Grüngutvignetten, Parkkarten usw., bieten einfache Dienstleistungen an und unterstützen die Kundinnen und Kunden bei der Nutzung von elektronischen Diensten.

Einfachere Zusammenarbeit vergrössert den Entscheidungsspielraum
Der Zusammenschluss stellt die bestehende Zusammenarbeit in der Region nicht in Frage. Vielmehr wird diese vereinfacht und in der Region vereinheitlicht, dies vor allem in den Bereichen Jugendarbeit, Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz und Volksschule (Oberstufe). Die Organisation der Spitex, der technischen Betriebe und der Pflegeheime wird im Rahmen der Umsetzung ausgearbeitet. Das Ziel ist, die Organisation zu vereinfachen, zu vereinheitlichen oder die jeweiligen Betriebe zusammenzuschliessen. Verträge zwischen den fünf Gemeinden werden durch den Zusammenschluss hinfällig und können aufgelöst werden. Dieses Vorgehen vergrössert den Entscheidungsspielraum und stärkt die Selbstbestimmung des Einwohnerrates und des Stadtrates.

 

Was passiert, wenn nicht alle Gemeinden zustimmen?

Umsetzung

Umsetzung
Die Verwaltung wird unabhängig von den Gemeinden, die sich am Zusammenschluss beteiligen, im Departementsmodell organisiert und in dezentralen Standorten mit Kundenschaltern geführt.

Wenn sich einzelne Gemeinden nicht am Zusammenschluss beteiligen, entfallen die jeweiligen Standorte. Die Umsetzung erfolgt in den verbleibenden Standorten, teilweise mit angepasster Verteilung der Organisation.

Die Zusammenarbeit wird unabhängig von den Gemeinden, die sich am Zusammenschluss beteiligen, vereinfacht. Die Anzahl betroffener Verträge und Verbände variiert je nach beteiligten Gemeinden.

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