Kurzbericht
Leitgedanke 3 – Dienstleistungen und Finanzen
3.1 Verwaltung als kundenfreundliche Dienstleisterin
für Stadt und Region
Die Verwaltung erbringt wichtige öffentliche
Dienstleistungen für Bevölkerung und
Wirtschaft. Die Zusammenarbeit in der Region
wird vereinfacht und gestärkt.
Departemente als Kompetenzzentren
Die Verwaltung umfasst die fünf Departemente
und die Stadtkanzlei. Sie nutzt
die stadteigenen Liegenschaften und verteilt
sich auf sieben dezentrale Standorte
in Aarau, Oberentfelden, Suhr und Unterentfelden.
Jedes Departement konzentriert
sich auf ein bis zwei Standorte und
bildet ein Kompetenzzentrum im jeweiligen
Fachbereich. Die Betriebsstandorte
in allen fünf Gemeinden (z. B. Schwimmbäder,
Bibliotheken, Werkhöfe) werden,
mit teilweise angepassten Betriebskonzepten,
weiterbetrieben.
Die Feuerwehr und die Abteilung Unterhalt
öffentlicher Raum nutzen das Gemeindehaus
in Densbüren weiterhin als
Betriebsstandort. Die Büroräumlichkeiten
und der Saal stehen für Sitzungen, Trauungen
und Informationsanlässe zur Verfügung
und können auch von der Stadtteilkommission
genutzt werden.
Dezentrale und kundenfreundliche
Ansprechsmöglichkeiten
In den heutigen Gemeindehäusern
Oberentfelden, Suhr und Unterentfelden
sowie im Rathaus Aarau werden weiterhin
Schalter als Anlaufstelle für die Einwohner/-
innen betrieben. Diese dezentralen
Kundendienste verkaufen Gebührenmarken,
Grüngutvignetten, Parkkarten usw.,
bieten einfache Dienstleistungen an und
unterstützen die Kundinnen und Kunden
bei der Nutzung von elektronischen
Diensten.
Einfachere Zusammenarbeit
vergrössert den Entscheidungsspielraum
Der Zusammenschluss stellt die bestehende
Zusammenarbeit in der Region
nicht in Frage. Vielmehr wird diese vereinfacht
und in der Region vereinheitlicht,
dies vor allem in den Bereichen Jugendarbeit,
Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz und
Volksschule (Oberstufe). Die Organisation
der Spitex, der technischen Betriebe
und der Pflegeheime wird im Rahmen der
Umsetzung ausgearbeitet. Das Ziel ist, die
Organisation zu vereinfachen, zu vereinheitlichen
oder die jeweiligen Betriebe zusammenzuschliessen.
Verträge zwischen
den fünf Gemeinden werden durch den
Zusammenschluss hinfällig und können
aufgelöst werden. Dieses Vorgehen vergrössert
den Entscheidungsspielraum und
stärkt die Selbstbestimmung des Einwohnerrates
und des Stadtrates.
Was passiert, wenn nicht alle Gemeinden zustimmen?
Umsetzung
Die Verwaltung wird unabhängig
von den Gemeinden, die sich
am Zusammenschluss beteiligen,
im Departementsmodell organisiert
und in dezentralen Standorten
mit Kundenschaltern geführt.
Wenn sich einzelne Gemeinden
nicht am Zusammenschluss
beteiligen, entfallen die jeweiligen
Standorte. Die Umsetzung erfolgt
in den verbleibenden Standorten,
teilweise mit angepasster
Verteilung der Organisation.
Die Zusammenarbeit wird unabhängig von den Gemeinden, die
sich am Zusammenschluss beteiligen,
vereinfacht. Die Anzahl
betroffener Verträge und Verbände
variiert je nach beteiligten Gemeinden.