Was passiert, wenn nicht alle Gemeinden zustimmen?
Umsetzung
Die Umsetzung erfolgt unabhängig
von den Gemeinden, die sich
am Zusammenschluss beteiligen.
Personalüberführung im Zeichen
der Chancengleichheit und der
Anstellungssicherheit
Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden
werden per 1. Januar 2026 übernommen.
Nach den Abstimmungen im
Jahr 2021 wird die Besetzung der Stellen
und die Personalentwicklung in den fünf
Gemeinden koordiniert und auf die neue
Organisation ausgerichtet. Die frühzeitige
Koordination und die natürliche Fluktuation
ermöglichen eine sorgfältige Überführung.
Im Überführungsverfahren haben
alle Mitarbeitenden die gleichen Chancen.Das
Changemanagement begleitet den
Transformationsprozess aktiv.
In den ersten drei Beschäftigungsjahren nach Inkrafttreten des Zusammenschlusses gilt in Bezug auf die Auswirkungen des Zusammenschlusses eine Besitzstandsgarantie beim Pensum und für den Lohn.
Der Lohnvergleich zwischen den heutigen Einstufungen zeigt, dass in den fünf Gemeinden bei ähnlicher Funktion, Ausbildung und Alter vergleichbare Löhne bezahlt werden.
Moderne und attraktive Arbeitsbestimmungen
In der neuen Kantonshauptstadt kommt
das 2019 eingeführte Personalreglement
der Stadt Aarau mit vereinzelten Anpassungen
zur Anwendung. Die vorgesehenen
Anpassungen richten sich nach den Bestimmungen
in den Personalreglementen
der anderen Gemeinden. Sie kommen vor
allem den älteren Mitarbeitenden (Ferienanspruch)
und den tieferen Einkommen
(Dienstaltersgeschenk) zugute.
Auf den 1. Januar 2026 werden alle Mitarbeitenden in eine gemeinsame Pensionskasse überführt. Gestützt auf den Vergleich zwischen den heutigen Vorsorgeeinrichtungen (APK, Gemini, VITA und Pensionskasse der Stadt Aarau) wird die Pensionskasse der Stadt Aarau als gemeinsame zukünftige Vorsorgeeinrichtung vorgeschlagen. Die definitive Wahl der Vorsorgeeinrichtung wird unter Berücksichtigung des sich verändernden wirtschaftlichen Umfelds vor der Überführung validiert.
Die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen richten sich nach den kantonalen Bestimmungen und bleiben unverändert. Musikschullehrer/-innen sind in der Regel bei der Pensionskasse Musik und Bildung versichert, was auch bei einem Zusammenschluss beibehalten wird.
Die Personenversicherungen werden im Rahmen einer Submission vereinheitlicht.
Umsetzung
Die Umsetzung erfolgt unabhängig
von den Gemeinden, die sich
am Zusammenschluss beteiligen.