Was passiert, wenn nicht alle Gemeinden zustimmen?

Umsetzung
Die Umsetzung erfolgt unabhängig
von den Gemeinden, die sich
am Zusammenschluss beteiligen.
Personalüberführung im Zeichen
der Chancengleichheit und der
Anstellungssicherheit
Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden
werden per 1. Januar 2026 übernommen.
Nach den Abstimmungen im
Jahr 2021 wird die Besetzung der Stellen
und die Personalentwicklung in den fünf
Gemeinden koordiniert und auf die neue
Organisation ausgerichtet. Die frühzeitige
Koordination und die natürliche Fluktuation
ermöglichen eine sorgfältige Überführung.
Im Überführungsverfahren haben
alle Mitarbeitenden die gleichen Chancen.Das
Changemanagement begleitet den
Transformationsprozess aktiv.
In den ersten drei Beschäftigungsjahren
nach Inkrafttreten des Zusammenschlusses
gilt in Bezug auf die Auswirkungen des
Zusammenschlusses eine Besitzstandsgarantie
beim Pensum und für den Lohn.
Der Lohnvergleich zwischen den heutigen
Einstufungen zeigt, dass in den fünf
Gemeinden bei ähnlicher Funktion, Ausbildung
und Alter vergleichbare Löhne bezahlt
werden.
Moderne und attraktive Arbeitsbestimmungen In der neuen Kantonshauptstadt kommt
das 2019 eingeführte Personalreglement
der Stadt Aarau mit vereinzelten Anpassungen
zur Anwendung. Die vorgesehenen
Anpassungen richten sich nach den Bestimmungen
in den Personalreglementen
der anderen Gemeinden. Sie kommen vor
allem den älteren Mitarbeitenden (Ferienanspruch)
und den tieferen Einkommen
(Dienstaltersgeschenk) zugute.
Auf den 1. Januar 2026 werden alle Mitarbeitenden
in eine gemeinsame Pensionskasse
überführt. Gestützt auf den
Vergleich zwischen den heutigen Vorsorgeeinrichtungen
(APK, Gemini, VITA und
Pensionskasse der Stadt Aarau) wird die
Pensionskasse der Stadt Aarau als gemeinsame
zukünftige Vorsorgeeinrichtung
vorgeschlagen. Die definitive Wahl
der Vorsorgeeinrichtung wird unter Berücksichtigung
des sich verändernden
wirtschaftlichen Umfelds vor der Überführung
validiert.
Die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen
richten sich nach den kantonalen
Bestimmungen und bleiben unverändert.
Musikschullehrer/-innen sind in der
Regel bei der Pensionskasse Musik und
Bildung versichert, was auch bei einem
Zusammenschluss beibehalten wird.
Die Personenversicherungen werden im
Rahmen einer Submission vereinheitlicht.
Umsetzung
Die Umsetzung erfolgt unabhängig
von den Gemeinden, die sich
am Zusammenschluss beteiligen.