Kurzbericht

Leitgedanke 3 – Dienstleistungen und Finanzen

3.3 Mitarbeitende als Wissensträger/-innen der neuen Kantonshauptstadt

In den Verwaltungen der fünf Gemeinden arbeiten rund 700 Mitarbeitende. Weitere ca. 1’000 Mitarbeitende, vor allem Lehrpersonen, sind im Schulwesen tätig. Während in den Gemeinden Suhr und Oberentfelden die Pflegeheime selbständige Organisationen sind, sind die 200 Mitarbeitenden der Aarauer Pflegeheime Teil der Stadtverwaltung. Mitarbeitende sind wichtige Wissensträger/- innen und tragen wesentlich zur Qualität der erbrachten öffentlichen Dienstleistungen bei.

Personalüberführung im Zeichen der Chancengleichheit und der Anstellungssicherheit
Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden werden per 1. Januar 2026 übernommen. Nach den Abstimmungen im Jahr 2021 wird die Besetzung der Stellen und die Personalentwicklung in den fünf Gemeinden koordiniert und auf die neue Organisation ausgerichtet. Die frühzeitige Koordination und die natürliche Fluktuation ermöglichen eine sorgfältige Überführung. Im Überführungsverfahren haben alle Mitarbeitenden die gleichen Chancen.Das Changemanagement begleitet den Transformationsprozess aktiv.

In den ersten drei Beschäftigungsjahren nach Inkrafttreten des Zusammenschlusses gilt in Bezug auf die Auswirkungen des Zusammenschlusses eine Besitzstandsgarantie beim Pensum und für den Lohn.

Der Lohnvergleich zwischen den heutigen Einstufungen zeigt, dass in den fünf Gemeinden bei ähnlicher Funktion, Ausbildung und Alter vergleichbare Löhne bezahlt werden.

Moderne und attraktive Arbeitsbestimmungen
In der neuen Kantonshauptstadt kommt das 2019 eingeführte Personalreglement der Stadt Aarau mit vereinzelten Anpassungen zur Anwendung. Die vorgesehenen Anpassungen richten sich nach den Bestimmungen in den Personalreglementen der anderen Gemeinden. Sie kommen vor allem den älteren Mitarbeitenden (Ferienanspruch) und den tieferen Einkommen (Dienstaltersgeschenk) zugute.

Auf den 1. Januar 2026 werden alle Mitarbeitenden in eine gemeinsame Pensionskasse überführt. Gestützt auf den Vergleich zwischen den heutigen Vorsorgeeinrichtungen (APK, Gemini, VITA und Pensionskasse der Stadt Aarau) wird die Pensionskasse der Stadt Aarau als gemeinsame zukünftige Vorsorgeeinrichtung vorgeschlagen. Die definitive Wahl der Vorsorgeeinrichtung wird unter Berücksichtigung des sich verändernden wirtschaftlichen Umfelds vor der Überführung validiert.

Die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen richten sich nach den kantonalen Bestimmungen und bleiben unverändert. Musikschullehrer/-innen sind in der Regel bei der Pensionskasse Musik und Bildung versichert, was auch bei einem Zusammenschluss beibehalten wird.

Die Personenversicherungen werden im Rahmen einer Submission vereinheitlicht.

Was passiert, wenn nicht alle Gemeinden zustimmen?

Umsetzung

Umsetzung
Die Umsetzung erfolgt unabhängig von den Gemeinden, die sich am Zusammenschluss beteiligen.

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