Kurzbericht
Leitgedanke 5 – Prozess
5.2 Die neue Kantonshauptstadt gemeinsam
vorbereiten
Bei Zustimmung wird die neue Kantonshauptstadt
am 1. Januar 2026 Realität.
Die nächste Legislatur, 2022 – 2025, dient
als «Umsetzungsphase» der Vorbereitung
der neuen Kantonshauptstadt.
Entscheidungsfindung in zwei
Schritten
Die Entscheidungsfindung findet 2020
bis 2021 statt. Nachdem die Gemeindeversammlungen
und der Einwohnerrat (fakultatives
Referendum) die vorliegende Analyseverabschiedet
haben, werden die
wichtigsten
Bestimmungen im Fusionsvertrag
festgehalten. Dieser wird wiederum
zuerst in den Gemeindeversammlungen
und im Einwohnerrat sowie anschliessend
an den Urnen zur Abstimmung gebracht.
Bei Zustimmung durch die Stadt Aarau und
mindestens einer weiteren Gemeinde wird
der Zusammenschluss zwischen den zustimmenden
Gemeinden umgesetzt.
Zwei Abstimmungen und die erste
Gesamterneuerungswahl als Meilensteine
der Umsetzungsphase
Während der Umsetzungsphase finden
mindestens zwei Abstimmungen im zukünftigen
Gemeindegebiet zur Vorbereitung
der neuen Kantonshauptstadt statt.
Damit werden wichtige Weichen gestellt. In
einer ersten Abstimmung wird voraussichtlich
2023 über die neue Gemeindeordnung,
als Fundament der neuen Kantonshauptstadt,
und weitere vereinheitlichte Reglemente
entschieden. In einer zweiten Abstimmung
wird 2025 über das erste Budget
der neuen Kantonshauptstadt abgestimmt.
Im gleichen Jahr finden die ersten Wahlen
der städtischen Behörden (Einwohnerrat,
Stadtrat usw.) statt.
Paritätisch zusammengesetzte
Projektsteuerung führt die
Umsetzung
Während der Umsetzungsphase wird
zwischen dem laufenden Betrieb und der
Umsetzung des Zusammenschlusses unterschieden.
Der laufende Betrieb wird über die
jeweiligen Verwaltungsorganisationen der
Gemeinden sichergestellt. Die Umsetzung
des Zusammenschlusses erfolgt über eine
gemeinsame Projektorganisation. Diesewird
von einer paritätisch zusammengesetzten
Projektsteuerung geführt. Sie umfasst
in der Regel die Gemeindepräsidien und
die Verwaltungsleitungen der beteiligten
Gemeinden. Die Umsetzung umfasst
die organisatorische und räumliche Zusammenführung
der Gemeindeverwaltungen zur
neuen Verwaltungsorganisation. Weitergehören
dazu: die Vereinheitlichung und
Entwicklung verschiedener Reglemente,
inkl. der neuen Gemeindeordnung, die vertragliche
Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
mit anderen Gemeinden und die
Vereinheitlichung der Arbeitsinstrumente,
insbesondere im Bereich ICT. Hinzu kommen
unter anderem die Vorbereitung der
Stadtteilkommissionen, die Entwicklung
des neuen Erscheinungsbilds und die Umsetzung
der Schlüsselprojekte.
Frühzeitige Koordination ermöglicht
sanften Übergang
Einzelne Gemeinden können, z. B. bei
Vakanzen, während dieser Phase Aufgaben
für andere Gemeinden übernehmen.
Die Budgetprozesse in den Gemeinden werden
koordiniert und abgestimmt.
Die frühzeitige Koordination ermöglicht,
die neue Kantonshauptstadt schrittweise
vorzubereiten.
Kantonsbeiträge für den Zusammenschluss
decken den Umsetzungsaufwand
Der Aufwand für die Umsetzung wird auf
rund 9.1 Mio. Franken geschätzt. Dieser
umfasst den internen Personalaufwand
und die Honorare für die Projektarbeit, die
Harmonisierung der ICT-Arbeitsplätze, die
technische Erschliessung der Verwaltungsstandorte,
die Umzugskosten und der einmalige
Aufwand für die Überführung der
Pensionskassen.
Der Umsetzungsaufwand wird von der
Stadt Aarau vorfinanziert und mit den Kantonsbeiträgen
kompensiert. Die Kantonsbeiträge
werden auf rund 14 Mio. Franken
geschätzt.
Was passiert, wenn nicht alle Gemeinden zustimmen?
Umsetzung
Die Umsetzung erfolgt unabhängig
von den Gemeinden, die sich
am Zusammenschluss beteiligen.
Sowohl der Umsetzungsaufwand als
auch die Kantonsbeiträge sind von
den Gemeinden abhängig, die sich
am Zusammenschluss beteiligen.