Was passiert mit den Ortsbürgergemeinden

    Bei einer Fusion können die Ortsbürgergemeinden in die Einwohnergemeinde integriert oder zu einer Ortsbürgergemeinde zusammengeschlossen werden. Das Leitbild legt fest, dass die fünf Ortsbürgergemeinden zu einer starken Ortsbürgergemeinde zusammengeschlossen werden.  

    Die Behörden der Ortsbürgergemeinden sind durch die kantonale Gesetzgebung geregelt. Der geringe Gestaltungspielraum wird mit der vorliegenden Behördenorganisation ausgeschöpft. Die Ortsbürgergemeindeversammlung ist die wichtigste politische Institution und ein gesellschaftlicher Anlass. Der Stadtrat führt die Ortsbürgergemeinde. Die Ortsbürger-Finanzkommission und die Ortsbürgerkommission sind zwei zentrale Kommissionen der Ortsbürgergemeinde. Die Ortsbürger-Finanzkommission wird von der Gemeindeversammlung gewählt, prüft das Budget und die Rechnung der Ortsbürgergemeinde und nimmt zu den Traktanden der Gemeindeversammlung Stellung. Die Ortsbürgerkommission berät vor allem über die Vergabe von Beiträgen an die Öffentlichkeit. Die zwei Kommissionen setzen sich in der ersten Legislatur aus mindestens je einer/einem Vertreter/-in der vorgängigen Ortsbürgergemeinden zusammen. Dies fördert das Zusammenwachsen der Institutionen. Der Stadtrat kann weitere Kommissionen (z. B. Liegenschaftsstrategiekommission) einsetzen.  

    Die fünf Ortsbürgergemeinden sprechen jährlich über 800’000 Franken zugunsten kultureller (z. B. Museumsverein Suhr und Forum Schlossplatz Aarau) und gesellschaftlicher Angebote (z. B. Gemeinschaftszentrum Telli und Altersausflug). Die Mittel werden aufgrund von gemeinsam erarbeiteten Richtlinien vergeben. Die gesprochenen Beiträge an die Institutionen bleiben zu Beginn unverändert.

    Während sich die fünf Ortsbürgergemeinden hinsichtlich ihrer Grösse und den Möglichkeiten beim öffentlichen Engagement teilweise deutlich unterscheiden, bildet die Bewirtschaftung des Waldes eine identitätsstiftende Gemeinsamkeit. Die aktuellen vier Forstbetriebe bewirtschaften den Wald weiterhin. Die Bewirtschaftung soll anschliessend schrittweise und unter Einbezug der heutigen Partner in einer „selbständigen öffentlich-rechtlichen Gemeindeanstalt“ mit mehreren Werkhöfen organisiert werden.