Die Überführungsgrundsätze für das Personal halten fest, dass es zu keinen fusionsbedingten Entlassungen kommt und eine Garantie auf Lohn und Pensum von drei Jahren ab Inkrafttreten der Fusion gilt.
Durch die Zusammenführung der Verwaltungen ergeben sich Synergien von rund 23 Vollzeitstellen (-5 % des Stellenplans ohne Spezialfinanzierungen). Dieser Synergieeffekt kann mit der natürlichen Fluktuation und den ordentlichen Pensionierungen während der Umsetzungsphase aufgefangen werden.